ALLGEMEIN GÜLTIGE REGELN AUFGRUND BEHÖRDLICHER VORGABEN
- Check In
- FFP2-Masken
- Mindestabstand
- Tests
- Einreise
- Ausreise

ANREISE
Eine Anreise ist für Personen ab 12 Jahren aktuell nur mit 3G (geimpft, genesen oder Test) möglich. Bitte die Gültigkeitsdauer der Nachweise beachten.
Kürzere Impfgültigkeit seit 1.2.2022
Seit Anfang Februar beträgt die Gültigkeit einer doppelten Impfung 180 Tage bzw. für Personen unter 18 Jahren 210 Tage. Die Booster-Impfung (dritte Impfung bei allen Impfstoffen) bleibt für 270 Tage gültig. Doppelt geimpfte schulpflichtige Kinder können, wenn ihre Zweitimpfung länger als 210 Tage zurückliegt, die ausgezeichneten Tests aus dem sogenannten „Holiday-Ninja-Pass“ nutzen. Für Kinder, die nicht mehr unter die Ausnahme des „Holiday-Ninja-Pass“ gefallen sind, gelten die Regeln wie für Erwachsene. Bitte beachtet: Der zweite bzw. dritter Stich gilt in Österreich ab dem Tag der Impfung.
Mit dem 5. März werden schnell alle Maßnahmen gefallen: Für die Einreise bleibt der 3G-Nachweis aber weiterhin bestehen
- Keine Zutrittsregelungen
- Keine Personenobergrenzen
- Keine allgemeine Sperrstunde
- Öffnung der Nachtgastronomie
- Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt
- Maskenpflicht nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske .

Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht entfällt mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsmittel und des lebensnotwendigen Handels wie zb Apotheken, Lebensmittel.

Wir empfehlen Ihnen einen Mindestabstand von 2 Metern zu Personen ein zu halten, welche nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen bzw. mit denen Sie nicht das Zimmer teilen.

Für die Heimreise können kostenlose PCR-Gurgeltests oder Antigen-Tests direkt im Hotel gemacht werden.

ANREISE AUS DEM AUSLAND
Anforderungen an Einreisende nach Österreich erfahren Sie unter folgendem Link.
Für die Einreise nach Österreich gilt derzeit die 3G Regel
Mit dem 5. März werden weitgehend alle Maßnahmen gefallen:
- Keine Zutrittsregelungen
- Keine Personenobergrenzen
- Keine allgemeine Sperrstunde
- Öffnung der Nachtgastronomie
- Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt
- Maskenpflicht nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske .

Bitte beachten Sie weiterhin die Regelungen Ihres Heimatlandes.
Anforderungen an Rückreisende aus Österreich erfahren Sie unter folgendem Link.
Für Deutschland gilt Österreich ab sofort NICHT MEHR als Risikogebiet
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland gilt die 3G-Regel: Personen ab 6 Jahren benötigen ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesennachweis. Die Quarantänepflicht für Ungeimpfte, Nicht-Genesene und Kinder entfällt. Es muss auch KEINE digitale Einreiseanmeldung mehr durchgeführt werden